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Nettolohnoptimierungsversicherung

 


Nettolohnoptimierungsversicherung

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Entgelt- oder Nettolohnoptimierung (z.B. Betriebliche Altersversorgung), können das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers und somit auch seine Ansprüche aus der Sozialversicherung sinken. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer u.A. im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit geringere Leistungen aus der Sozialversicherung erhält, als es der Gesetzgeber vorsieht.

Die Arbeitgeber sind zum Ausgleich dieser Versorgungslücken verpflichtet.


Krankentagegeld (KTG) ab dem 43. Tag

Arbeitslosigkeit (ALV)


Nettolohnoptimierungsversicherung


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